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23. September 2022

BM Wirtschaft und Klima – Energiesparverordnungen

Gas einsparen ist das Gebot der Stunde. Daher müssen Verbraucher, Industrie und der öffentliche Dienst ab dem kommenden Monat noch einmal an ihrem Energiekonsum schrauben. Ab dem 1. Oktober greift die zweite von zwei neuen Energiesparverordnungen, die Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) auf den Weg gebracht hat. Sie enthält Maßnahmen und Einschränkungen, die vor allem auch Wohnungs- und Hauseigentümer betreffen. Die erste Verordnung war bereits am 1. September in Kraft getreten.

Habecks Energiesparverordnung: Was gilt ab dem 1. Oktober?

Jährliche Heizungsprüfungen werden für Gebäude mit Gasheizungen zur Pflicht , da viele Heizungen unnötig viel Energie verbrauchen. Dabei sollen die Anlagen zum Beispiel auf niedrigere Vorlauftemperaturen und eine Absenkung während der Nacht eingestellt werden. Auch der so genannte hydraulische Abgleich kann Heizungen effizienter machen, indem das Wasser optimal verteilt wird. Er soll verpflichtend werden für große Gebäude mit zentraler Wärmeversorgung durch Erdgas, falls er bislang nicht gemacht wurde. Dabei gelten Fristen:

Laut der Verordnung ist der hydraulische Abgleich von Gaszentralheizungssystemen bis zum 30. September 2023 in allen in Nichtwohngebäuden im Anwendungsbereich des Gebäudeenergiegesetzes ab 1.000 Quadratmeter beheizter Fläche durchzuführen, ebenso wie in Wohngebäuden mit mindestens zehn Wohneinheiten. Bis zum 15. September 2024 muss er in Wohngebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten erfolgen.

Ausnahmen liegen laut Verordnung dann vor, wenn

  • das Heizsystem in der aktuellen Konfiguration bereits hydraulisch abgeglichen wurde,
  • innerhalb von sechs Monaten nach dem jeweiligen Stichtag ein Heizungstausch oder eine Wärmedämmung von mindestens 50 Prozent der wärmeübertragenden Umfassungsfläche des Gebäudes bevorsteht,
  • oder das Gebäude innerhalb von sechs Monaten nach dem jeweiligen Stichtag umgenutzt oder stillgelegt werden soll.

Zudem sieht die zweite Stufe der Energiesparverordnung vor, dass ineffiziente, ungesteuerte Heizungspumpen in Gebäuden mit Erdgasheizung ausgetauscht werden müssen, weil sie laut Ministerium Energiefresser sind.

Für Unternehmen sieht die zweite Verordnung einen weiteren Punkt vor: Ab einem Energieverbrauch von 10 Gigawattstunden (GWh) pro Jahr werden sie zu Energieeffizienzmaßnahmen verpflichtet – falls sie bereits ein Energieaudit / Energiemanagementsystem gemacht haben, bei dem Verbräuche und Einsparmöglichkeiten aufgeschlüsselt werden.