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31. Juli 2024

BAFA-Förderung > Für Kälte-Klima keine Zuwendungsbescheide

Im Rahmen der Kälte-Klima-Richtlinie wird der Einsatz von Klimaschutz-Technologien in gewerblichen Anwendungen gefördert. Konkret geht es dabei um die Förderung von Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln in stationären Anwendungen. Für eine Fortführung der Ende 2023 ausgelaufenen Förderung hatten sich der Verband Deutscher Kälte-Klima-Fachbetriebe (VDKF, www.vdkf.de) und die Landesinnung Kälte-Klima-Technik beim Bundeswirtschaftsministerium (BMWK, www.bmwk.de) erfolgreich eingesetzt und auch Anpassungen in der neuen Förderrichtlinie bewirken können, damit die Antragstellung unbürokratischer erfolgen kann.

Das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA, www.bafa.de) teilte dazu mit, dass derzeit zwar Anträge angenommen und bearbeitet würden, die Ausstellung von Zuwendungsbescheiden jedoch nicht möglich sei. Das ist eine schwierige Situation, denn ohne Zuwendungsbescheid darf nämlich der Betreiber keinen Auftrag an einen Handwerksbetrieb erteilen. Betreiber und Anlagenbauer benötigen verlässliche Rahmen- und Förderbedingungen während der gesamten Laufzeit der Kälte-Klima-Richtlinie.