Energiebilanz: Die Energiebewertung Ihres Gebäudes oder Anlagen — wir analysieren Ihren Bedarf!
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Energetische Bewertung nach DIN 18599 für Nichtwohngebäude
Die neue EnEV 2014 ist am 01.05.2014 in Kraft getreten. Damit steht weiterhin fest, dass Nichtwohngebäude nach der DIN 18599 bewertet werden müssen. Dies betrifft sowohl den EnEV-Nachweis im Baugenehmigungsverfahren als auch die Ausstellung von Energiebedarfsausweisen für Nichtwohngebäude. Auch bei der Beantragung von KfW-Krediten sind weiterhin Berechnungen nach der DIN 18599 erforderlich. Mit der EnEV 2014 können auch Wohngebäude nach DIN 18599 bewertet werden.
DIN 18599 für die energetische Gebäudebewertung
Im Rahmen der EnEV 2014 gilt die DIN 18599 zur Berechnung von Energiebilanzen als Berechnungsgrundlage für öffentlich-rechtliche Nachweise im Nicht-Wohnbereich. Die Norm ist sehr umfangreich und aufwändig in der Erfassung und Bearbeitung von Projekten, sodass der Gesetzgeber hier eine Beschränkung der Ausstellungsberechtigten auf einen begrenzten Bereich von Fachleuten vorgesehen hat.