Startseite » Bundeskabinett: 65 % Erneuer­bare für neue Heizungen ab 2024

Aktuelles

21. April 2023

Bundeskabinett: 65 % Erneuer­bare für neue Heizungen ab 2024

Am 19. April 2023 ist die 2. Änderung des Gebäudeenergiegesetzes vom Bundeskabinett beschlossen worden. Sie soll den Umstieg auf das Heizen mit erneuerbaren Energie einleiten. Der Regierungsentwurf der GEG-Novelle wird nun dem Bundestag und dem Bundesrat zugeleitet.

Der „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung“ (GEG-Novelle) wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) erarbeitet und soll den Umstieg auf erneuerbare Energien beim Heizen und bei der Trinkwassererwärmung gesetzlich verankern und so die Dekarbonisierung des Wärmebereichs einleiten und schrittweise umsetzen.

Der Regierungsentwurf sieht vor, dass ab 2024 beim Einbau neuer Heizungen konsequent auf erneuerbare Energie gesetzt werden muss. Konkret bedeutet dass, dass ab dem 01. Januar 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss (bzw. für bestimmte Systeme „65-%-Erfüllungsoptionen“, dass dieses Kriterium zu einem definierten Zeitpunkt plausibel erreicht wird).