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Energieintensive Unternehmen des Produzierenden Gewerbes erhalten weiter eine Steuerbegünstigung. Allerdings nur, wenn sie ihre Energieeffizienz erhöhen. Den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung hat der Bundesrat nun gebilligt.
Flankiert wird der Gesetzentwurf durch eine Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und der deutschen Wirtschaft zur Steigerung der Energieeffizienz. In Zukunft wird der Spitzenausgleich nur noch gewährt, wenn die Unternehmen des produzierenden Gewerbes einen Beitrag zu Energieeinsparungen leisten.
Die Unternehmen, die den Spitzenausgleich ab 2013 in Anspruch nehmen wollen, müssen Energiemanagement- oder Umweltmanagementsysteme verbindlich einführen und betreiben. Das bedeutet, dass diese Unternehmen ihren Energieverbrauch systematisch erfassen und in einem strukturierten Prozess Einsparpotenziale ermitteln müssen. Ziel ist, dass diese Einsparpotenziale von den Unternehmen – insbesondere den kleinen und mittelständischen – für Investitionen zur Verbesserung der Energieeffizienz genutzt werden.
Kleinen und mittelständischen Unternehmen wird dabei die Möglichkeit eröffnet, alternativ kostengünstigere Audit-Verfahren zu betreiben. Aber es ist noch nicht bekannt, wer diese Verfahren auditieren kann.
Es ist noch Weiteres offen, wir melden uns zu gegebener Zeit bei Ihnen wieder (s. auch die angehängte Information)!