Der Bundestag hat eine fraktionsübergreifende Änderung des Energierechts beschlossen. Damit sollen vor allem Photovoltaikanlagen besser ins System integriert werden. Es wird zwar etwas komplexer. Aber Nachteile entstehen kaum.
Das Parlament hat mit den Stimmen der SPD, von Bündnis 90/Grüne und den Unionsparteien die Änderungen des Energiewirtschaftsrechts angenommen, wie sie am 28. Januar 2025 vom Wirtschaftsausschuss beschlossen wurden. Damit will der Bundestag vor allem Photovoltaikanlagen besser in das Energiesystem integrieren. Er reagiert auf die zunehmenden Stunden, in denen die Photovoltaikanlagen einspeisen, ohne dass dem ausreichender Verbrauch gegenübersteht und so die Preise an den Strombörsen ins Negative rutschen.
Vergütung bei negativen Strompreisen wird verschoben
Konkret bedeutet dies, dass in Zukunft neue Photovoltaikanlagen dann keine Einspeisevergütung mehr erhalten, wenn der Strompreis an der Börse unter Null liegt. Damit sollen die Anlagenbetreiber ermutigt werden, ihre Generatoren so zu steuern, dass sie dann nicht mehr einspeisen. Doch um den Zubau dennoch abzusichern, bekommen zukünftige Anlagenbetreiber dann eine Vergütung für ihren Strom über die bisherigen 20 Jahre hinaus. Denn die Viertelstunden, in denen sie im Laufe der 20 Jahre keine Vergütung bekommen, werden zusammengerechnet und an den 20-Jahres-Zeitraum angehängt