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1. Dezember 2022

Finanzausschuss beschließt Steuererleichterungen für kleine Photovoltaik-Anlagen

Das Jahressteuergesetz 2022 soll bis zum Jahresende verabschiedet werden. Dann könnte die Umsatzsteuer fallen und Photovoltaik-Anlagen bis 30 Kilowatt sollen dann rückwirkend ab Anfang des Jahres von der Ertragssteuer befreit werden.
Die Diskussionen über das Jahressteuergesetz 2022 ziehen sich schon eine Weile. Nun hat der Finanzausschuss des Bundestages einen Entwurf angenommen, der dann in Kürze im Bundestag diskutiert und verabschiedet werden kann. Noch vor Jahresende soll das Gesetz noch den Bundesrat passieren. Im Finanzausschuss stimmten die Regierungsfraktionen von SPD, Grünen und FDP dafür, während sich AfD und Linke enthielten. Die Abgeordnete von CDU und CSU stimmten im Finanzausschuss dagegen.
Erfreulich aus Sicht von Betreibern kleiner Photovoltaik-Anlagen enthält es einige Änderungen, die die steuerliche Bürokratie künftig reduzieren würden. Gerade die steuerlichen und bürokratischen Hürden stehen nach Ansicht von SPD-Politiker Timon Gremmels dem dringend erforderlichen schnelleren Zubau bei Dachanlagen entgegen. „Deshalb beseitigen wir mit dem Jahressteuergesetz nun endlich einige der steuerlichen Erklärungspflichten“, sagte der Bundestagsabgeordnete und Energiepolitiker nach der Verabschiedung am Mittwoch im Finanzausschuss. „Wir führen unter anderem eine Ertragssteuerbefreiung für Photovoltaik-Anlagen bis zu 30 Kilowatt Leistung bereits rückwirkend zum 1. Januar 2022 ein, erweitern die Beratungsbefugnis von Lohnsteuerhilfevereinen und senken den Umsatzsteuersatz auf null für die Lieferung und Installation von Photovoltaik-Anlagen“, erklärte Gremmels zu den Inhalten.