Das o.a. Förderprogramm gilt für den Wärmemarkt (Heizungs- und Wärmeprozessanlagen) für private und gewerbliche Nutzer ab 01.04.2015 und wird von dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) aufgelegt. Es soll wohl teilweise das geplante Gebäudesanierungsprogramm ersetzen, dass die Bundesregierung überraschend zurück gezogen hat.
Dabei wird der Einsatz von erneuerbaren Energien vorgegeben wie z. B in thermischen Solaranlagen, Wärmepumpen und Biomasse-Anlagen.
Die wichtigsten Einzelheiten haben wir im nachfolgenden Dokument zusammengefasst.
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