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20. Oktober 2022

Habeck will auch Strompreisdeckel und Grundkontingent für Strom – WS

Das Wirtschaftsministerium plant, den Strompreis nach dem Vorbild des Gaspreises zu subventionieren. Unterdessen hat die Bundesnetzagentur neue Szenarien errechnet.
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) treibt die Strompreisbremse voran. Danach sollen Verbraucher auch beim Strom ein „Grundkontingent“ auf Basis des historischen Verbrauchs erhalten, wie es im Papier „Strompreisbremse“ des Ministeriums heißt. Gas- und Strompreisbremse sollen gemeinsam starten. Der Kabinettstermin für Strom- und Gaspreisbremse sei für den 18. November 2022 geplant.
Die Experten des Ministeriums schlagen vor, sich „so weit möglich“ bei der Strompreisbremse an der für Gas zu orientieren, für die die Gaskommission Vorschläge gemacht hat. Danach soll es beim Gas ein Grundkontingent von 80 Prozent des September-Verbrauchs geben, für das der Kunde ab März nur zwölf Cent zahlen muss. Aktuell liegt der Gaspreis für Neukunden bei 28 Cent. Alles, was der Verbraucher darüber hinaus verbraucht, muss er voll zahlen. Ein solches Grundkontingent soll es auch beim Strom geben. Die Auszahlung der Entlastung soll durch die Stadtwerke erfolgen, die vom Staat eine Erstattung erhalten. „Die Vertriebe müssen ihre Kunden über ein Basiskontingent entlasten.“ Auf welchen Strompreis der Staat heruntersubventionieren will, ist noch offen.
„Die erforderlichen Finanzmittel werden durch Abschöpfen von Zufallsgewinnen generiert“, schreiben die Experten. Die Regierung erwägt, 90 Prozent der „Zufallsgewinne“ von RWE und Co. einzuziehen. Das sind die Erlöse, die oberhalb der Erzeugungskosten plus Gewinnaufschlag liegen. Das Ganze soll für die am Markt gekauften Strommengen rückwirkend ab März erfolgen. Ab 1. Dezember sollen darüber hinaus auch Termingeschäfte berücksichtigt werden. Abgeschöpft werden sollen die Gewinne von Abfall-, Atom-, Braunkohle- und Öl-Kraftwerken – und erneuerbaren Energien. Der Bundesverband der Erneuerbaren Energien (BEE) kritisierte dies umgehend als Vertrauensbruch und warnte vor Nachteilen für Standort und Klimaschutz. Jana Michaelis, Partnerin der Energierechts-Kanzlei Rosin Büdenbender, warnt: „Das vorgelegte Modell zur Deckelung der Gewinne in der Stromerzeugung ist überaus bürokratisch angelegt. Die Netzbetreiber werden vollständig mit der Abrechnung möglicher Übergewinne überfordert sein.“