Seit 27. August können auch Vermieter und Unternehmen einen KfW-Antrag für die Bundesförderung für effiziente Gebäude stellen. Kommunen müssen noch warten.
Mehr Zielgruppen können einen Antrag auf Heizungsförderung bei der KfW stellen. Bislang war das für Eigentümer selbst genutzter bestehender Einfamilienhäuser, eines bestehenden ungeteilten Mehrfamilienhauses und Wohnungseigentümergemeinschaften möglich. Ab 27. August können nun auch Eigentümer von vermieteten Einfamilienhäusern sowie von selbst bewohnten oder vermieteten Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften von den Zuschüssen profitieren. Die Zuschüsse betragen bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten. Außerdem gibt es einen Ergänzungskredit von bis 120.000 Euro je Wohneinheit.
Unternehmen können schon beantragen, Kommunen noch nicht
Ebenso können Unternehmen ab dem 27. August 2024 einen Förderantrag für den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung einreichen. Der Ergänzungskredit beläuft sich auf bis zu fünf Millionen Euro je Vorhaben. Der Zuschuss kann bis zu 35 Prozent der förderfähigen Kosten ausmachen. Darauf warten müssen noch Kommunen. Ab voraussichtlich Ende November 2024 ist es auch für Kommunen möglich.