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25. Oktober 2022

Keine Mehrwertsteuer für PV gilt erst ab 2023 bis 30 kWp Anlagen-WS

Photovoltaikanlagen bis 30 Kilowatt peak sollen ab 2023 nur noch mit einem Steuersatz von 0 Prozent besteuert werden. Das plant die Bundesregierung. Das Problem dabei: Die Anlagenbauer weisen in ihren Abschlagsrechnungen aktuell noch 19 Prozent Mehrwertsteuer aus, obwohl sie die Anlagen erst 2023 fertig installieren werden.

Dürfen Anlagenbauer noch 19 Prozent Umsatzsteuer verlangen? Das geplante Jahressteuergesetz 2022 hat lediglich die erste Lesung im Bundestag absolviert. Nun geht es in den Finanzausschuss. Nach der dritten Lesung im Bundestag muss der Bundesrat zustimmen. Bis das Gesetzgebungsverfahren endgültig abgeschlossen ist, gelten die bisherigen Regelungen. Daher müssen Anlagenbauer auf ihren Abschlags- und Anzahlungsrechnungen 19 Prozent Umsatzsteuer ausweisen und an das Finanzamt abführen. Das gilt auch, wenn das Gesetz schon früher beschlossen würde. Es gilt erst ab 01. Januar 2023.
Müssen Anlagenbauer die Umsatzsteuer zurückzahlen? Aus steuerlicher Sicht waren und sind Abrechnungen von Anlagenbauern im Jahr 2022 mit 19 Prozent Mehrwertsteuer korrekt. Erst bei der Schlussabrechnung 2023 kann der Anlagenbauer den Nullsteuersatz anwenden und die bisher gezahlten Anzahlungen inklusive Mehrwertsteuer auf die Schlusszahlung anrechnen.

Mehrwertsteuer darf erst auf Rechnungen von 2023 mit 0% ausgewiesen sein
Ob der Anlagenbauer mögliche vereinnahmte Umsatzsteuern tatsächlich zurückzahlen muss, hängt im Wesentlichen von den jeweiligen Verträgen ab. Paragraph 29 Umsatzsteuergesetz hat der Gesetzgeber extra für Steuersatzänderungen eingeführt.