Startseite » Neue Gas-Heizung ein Kostenrisiko

Aktuelles

4. Dezember 2025

Neue Gas-Heizung ein Kostenrisiko

Mit der geplanten Ankündigung für die Stilllegung von Gasleitungen verliert die Gas-Heizung ihren größten Vorteil der geringen Investitions­kosten pro kWh Nutzwärme.

Bezogen auf die Einbaukosten ist eine Gas-Heizung bei vorhandenem Netzanschluss fast immer günstiger als eine Öl-, Biomasse- oder Wärmepumpen-Heizung. Bei den Energiekosten sortiert sich das schon neu, bei einem künftig steigenden CO2-Preis und bei einem steigenden Gas-Netzentgelt ebenfalls. Auch das Konzept Grüngas-Quote dürfte den Gaspreis treiben.

Ewigkeitsvermutung für Gasversorgung gilt nicht mehr

Was das Bild künftig stört: 20 Jahre Nutzungsdauer sind keine sichere Annahme mehr. Nach aktuellem Stand endet in 19 Jahren mit dem Jahreswechsel 2044/45 die Nutzung fossiler Brennstoffe. Ein Jahr weniger ist nicht relevant und technisch ist auch die Umstellung auf Biomethan oder synthetisch erzeugtes Methan unproblematisch. Aber die breite Verfügbarkeit ist unklar. Mit technischen Änderungen ist auch Wasserstoff für Gas-Heizungen eine prinzipielle Option, jedoch ist auch die Verfügbarkeit von Wasserstoff insgesamt und insbesondere an der Grundstücksgrenze unklar.

Die Konsequenz bringt der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) so auf den Punkt: „Dies hat zur Folge, dass die bisher bestehende Ewigkeitsvermutung für die Versorgung der Bevölkerung mit Gas so nicht mehr gilt.“

Die rechtlichen auch von der EU geforderten Rahmenbedingungen für den Gasnetzrückbau bzw. Stilllegungen gehen nach einer Konsultation von Länder- und Verbändeanhörung demnächst in das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren. Laut Referentenentwurf soll eine Stilllegung von Gasleitungen nach einer Ankündigungsfrist von 10 Jahren möglich sein, der VKU und andere Institutionen fordern eine kürzere Frist von 5 Jahren.

Ankündigungsfristen ändern die Spielregeln

Muss der Betreiber einer alten Gas-Heizung künftig davon ausgehen, dass seine Brennstoffversorgung nur noch 10 und der sogar nur 5 Jahre sichergestellt ist, ist die 1:1-Erneuerung ein Kostenrisiko. Aus heutiger Sicht wird das Gesetz bis August 2026 wirksam in Kraft treten. Erste Stilllegungsankündigungen sind somit frühestens in einem Jahr zu erwarten, abhängig von der kommunalen Wärmeplanung eventuell sogar erst 2028.

Wer heute eine Gas-Heizung erneuert, müsste dann von  exemplarisch 11 Jahren Mindestnutzungszeit ausgehen. Für das oben verwendete Beispiel bedeutet dies dann beim schnellen Eintreten einer Stilllegungsankündigung umgelegte Investitionskosten von 5,56 Ct/kWh Nutzwärme. Setzt sich im Bundestag eine Ankündigungsfrist von 5 Jahren durch, ergeben sich für 6 Jahre Mindestnutzungszeit beim Eintreten einer Stilllegungsankündigung umgelegte Investitionskosten von 10,19 Ct/kWh Nutzwärme. Dazu kommen dann noch die Kosten für das Gas, für Wartung und Schornsteinfeger und für Hilfsenergie. „Günstig“ trifft schon bei 11 Jahren Nutzungszeit nicht mehr zu, bei 6 Jahren Nutzungszeit wäre eine neue Gas-Heizung fast immer eine Fehlinvestition.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat im November 2025 einen Referentenentwurf für eine Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes, mit dem die Bundesregierung die EU-Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakete umsetzen will, in die Länder- und Verbändeanhörung gegeben.

Der Referentenentwurf sieht keine Pflicht zur Stilllegung oder zum Rückbau von Gasnetzen vor. Er regelt aber ein geordnetes Verfahren für die Netzplanung auf regionaler und lokaler Ebene: Sollte die Gasnachfrage in den Kommunen oder Regionen in Zukunft stark sinken, können Gasleitungen perspektivisch umgenutzt oder stillgelegt werden. Eine Stilllegung soll nach einer Ankündigungsfrist von zehn Jahren möglich sein. Der VKU kritisiert, dass diese Frist angesichts der in vielen Kommunen bereits fortgeschrittenen, kommunizierten und politisch gewollten Planungen im Einzelfall zu lang und eine Informationsfrist von nur 5 Jahren sinnvoller sei. Welche Frist am Ende des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens gilt, ist vorerst offen, die Konsequenzen sind aber recht eindeutig …