Ökosteuern: Sie zahlen Ökosteuern — wir geben Ihnen gerne Hinweise zur möglichen Erstattung!
Unser Angebot für Sie:
Obwohl wir keine Steuerberater sind, beschäftigen wir uns seit Einführung der Energie- und Stromsteuern Ende der 1990er Jahre mit diesem Steuerbereich. Darum sind wir u. a. für manche Steuerberater beratend tätig und pflegen eine enge Zusammenarbeit mit den Hauptzollämtern. Da wir überwiegend im Bereich des produzierenden Gewerbes als Energiesparberater tätig sind, ergeben sich positive Synergien zw. Ökosteuern und Energieeffizienzberatungen. Gerne können wir unsere Erfahrung in diesem Bereich für Sie einsetzen, damit Sie unter Berücksichtigung Ihrer Energieeinkäufe und Arbeitsprozesse optimale Ergebnisse erzielen.
Nachlass bei den Ökosteuern!
Alle Firmen des produzierenden Gewerbes müssen ab 2011 durch Anträge sich einen Teil der Stromsteuer erstatten lassen, denn der Gesetzgeber hat das automatische Entlastungsverfahren (sog. Erlaubnisschein-Verfahren) gegen ein Antragsverfahren abgelöst.
Stromsteuer:
Ab 01.01.2011 sind grundsätzlich 2,05 ct/kWh zu zahlen. Von diesem Betrag werden 25% (0 ‚5125 ct/kWh) durch einen Antrag erstattet. Weitere Erstattungen sind über den sogenannten Spitzenausgleich möglich. Der Spitzenausgleich soll den energieintensiven Betrieben Entlastung bringen. Unternehmen des produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft können sich unter bestimmten Bedingungen für Strom, Gas und Heizöl die Ökosteuer erstatten lassen.
Energiesteuer:
Seit dem 1. Januar 2011 haben kleine und mittlere Betriebe Anspruch auf Erstattung der Energiesteuer, wenn sie einen jährlichen Mindestverbrauch haben von:
- Heizöl: 16.300 Liter (bisher: 12.530 Liter)
- Erdgas: 181.200 kWh (bisher: 93.200 kWh)
- Flüssiggas: 16.500 kg (bisher: 8.460 kg)
Diese Mengen gelten ab 01.01.2011, entsprechende Anträge können bis zum 31.12. eines nachfolgenden Kalenderjahres abgegeben werden.
Der Gesetzgeber hat die Erstattungsbeträge für Heizöl, Erd- und Flüssiggas gesenkt, die ab dem 01.01.2011 gelten. Sie betragen jetzt im Einzelnen für:
- Heizöl: 15,34 € je 1.000 Liter
- Erdgas: 1,38 € je 1.000 kWh
- Flüssiggas: 15,15 € je 1.000 kg
Laut Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) verzichten 80 Prozent der kleinen Unternehmen auf die Rückerstattung zu viel gezahlter Ökosteuer. Der hohe bürokratische Aufwand wirke abschreckend, kritisiert der ZDH. Das monatliche Erstattungsverfahren koste einen Unternehmer drei Arbeitstage im Jahr. Die Steuererstattung kann nur bis 31. Dezember des folgenden Kalenderjahres schriftlich beim Hauptzollamt beantragt werden.