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13. Januar 2024

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM): Neue Richtlinie zum 01.01.2024 in Kraft getreten

Die neue Richtlinie ist zum 01.01.2024 in Kraft getreten und wurde am 29.12.2023 im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Damit startet die neue Förderung für den Heizungstausch zeitgleich mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG). Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) unterstützt den Austausch alter, fossiler Heizungen durch Heizungen auf Basis Erneuerbarer Energien mit bis zu 70 % Investitionskostenzuschuss.