Unsere Leistungen

Hier haben wir für Sie unsere Kompetenzen bedarfsgerecht in folgende Bereiche geglie­dert:

1. Bearbeitung von Energieaudits nach DIN EN 16247

– eingetragener Energieauditor Berater Nr. 200275 nach § 8b EDL-G können qualifizierte Energieauditoren in der Energieauditorenliste gefunden werden - BAFA-Extranet / Portal (bund.de).

Das Energieaudit ist ein wichtiges Instrument, um Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Reduzierung der Energiekosten festzustellen. Durch die Ermittlung, in welchen Bereichen im Unternehmen wieviel Energie verbraucht wird, ist erkennbar, an welchen Stellen Einsparpotenziale bestehen. Der wirtschaftliche Nutzen des Energieaudits ist daher als hoch einzuschätzen.

Im Förderprogramm „Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“ werden Energieaudits gefördert für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), große Unternehmen (Nicht-KMU) bis 500.000 kWh/a und kommunale Gebietskörperschaften (Städte, Kreise).

2. Beratung zum Energiemanagement nach ISO 50 001

– ausgebildeter Auditor Bera­ter Nr. 200275 - eingetragen in der Energieeffizienz-Experten Liste für Förderpro­gramme des Bundes - Energie-Effizienz-Experten (EEE)

Wie können Unternehmen schädliche Klimagase reduzieren und fossile Treibhaus­gasemissionen vermeiden? Auf dem Weg zu einer sowohl günstigen als auch nach­haltigen Form der Energieversorgung spielt aktives Energiemanagement eine ent­scheidende Rolle. Der internationale Standard für Energiemanagementsysteme ISO 50001:2018 ist eine weltweit anerkannte zertifizierbare Norm zur Einführung und Aufrechterhaltung eines Energiemanagementsystems. Durch eine Orientierung an dem Standard wird die energiebezogene Leistung fortlaufend optimiert und ge­zielt verbessert.

3. Anträge zur Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft

als eingetragener Energie-Experte Berater-Nr. 200275 - eingetragen in der Energieeffizienz-Experten Liste für Förderprogramme des Bundes - Energie-Effizienz-Experten (EEE)

Modul 1 – Querschnittstechnologien

In diesem Modul werden investive Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz durch den Einsatz von hocheffizienten und am Markt verfügbaren Technologien ge­fördert. Förderfähig sind Investitionen zum Ersatz oder zur Neuanschaffung von hocheffizienten Anlagen bzw. Aggregaten für die industrielle und gewerbliche An­wendung.

Modul 2: Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien

Im Rahmen dieses Moduls werden der Ersatz oder die Neuanschaffung von Anla­gen zur Bereitstellung von Wärme aus Solarkollektoranlagen, Wärmepumpen oder Biomasse-Anlagen gefördert, deren Wärme zu über 50 Prozent für Prozesse, d. h. zur Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten oder zur Er­bringung von Dienstleistungen verwendet wird.

Modul 3 - MSR, Sensorik und Energiemanagement

Gefördert werden im Rahmen von Modul 3 u. a. Soft- und Hardware im Zusammen­hang mit der Einrichtung oder Anwendung eines Energie- oder Umweltmanage­mentsystems.

Modul 4 – Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Pro­zessen

Gefördert werden investive Maßnahmen zur energetischen und ressourcenorien­tierten Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen, die zur Erhöhung der Energie- oder Ressourceneffizienz beziehungsweise zur Sen­kung und Vermeidung des fossilen Energieverbrauchs oder CO2-intensiver Res­sourcen in Unternehmen beitragen. Die Förderung ist technologieoffen und kann auch die unter Modul 1 und 3 genannten Maßnahmen umfassen.

Modul 5 – Transformationskonzepte

Ziel der Förderung von Transformationskonzepten ist es, Unternehmen bei der Pla­nung und Umsetzung der eigenen Transformation hin zur Treibhausgasneutralität zu unterstützen. In Zusammenhang mit der Erstellung eines Transformationskon­zeptes kann zudem auch die Verlängerung des Zeitrahmens (Bewilligungszeitraum) für die Umsetzung von Investitionsvorhaben der „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ beantragt werden.

Modul 6: Elektrifizierung von Kleinst- und Kleinen Unternehmen

Es wird der Austausch vorhandener Produktionsanlagen, die mit Erdgas, Kohle oder Mineralöl oder mit aus Erdgas, Kohle oder fossilem Öl (Mineralöl) gewonnenen Energieträgern betrieben werden, durch elektrisch oder mit Erneuerbaren Energien zu betreibenden Neuanlagen gefördert. Förderfähig ist nicht nur der Austausch, sondern auch die entsprechende Umrüstung von Bestandsanlagen.

4. Anträge zur Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) Einzelmaßnahmen und Ef­fizienzgebäude

- Berater Nr. 200275 als eingetragener Energie Experte Berater-Nr. 200275 - eingetragen in der Energieeffizienz-Experten Liste für Förderprogramme des Bundes - Energie-Effizienz-Experten (EEE)

Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erhalten Sie Unterstützung bei der Sanierung von Gebäuden, die dauerhaft Energiekosten einsparen und damit das Klima schützen. Bei der Sanierung von Nichtwohngebäuden werden Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik (ohne Heizung), Heizungstechnik, Heizungsoptimierung und unsere Fachplanung und Baubegleitung gefördert.

5. Bewertung von Nichtwohngebäuden nach DIN V 18599

- BAFA-Berater Nr. 200275 – eingetragen in der Energieeffizienz-Experten Liste für Förderprogramme des Bun­des - Energie-Effizienz-Experten (EEE)

Im Rahmen von Modul 2 „Energieberatung DIN V 18599“ werden Energieberatun­gen für Nichtwohngebäude im Bestand und im Neubau gefördert, die es ermögli­chen, Energieeffizienz und erneuerbare Energien in den Planungs- und Entschei­dungsprozess einzubeziehen und damit die Effizienzpotentiale zum individuell günstigsten Zeitpunkt auszuschöpfen.

6. Auslegung von Photovoltaikanlagen mit spezieller PV-Software

Durch die Energiekrise werden Photovoltaikanlagen durch die Politik bes. gefördert. Das „Erneuerbare Energiegesetz EEG“ wurde aktuell neu aufgelegt, darin wird neu­erdings unterschieden zw. Volleinspeisung und der Vorrang des Eigenverbrauchs mit unterschiedlicher Einspeisevergütung.

7. Hydraulischer Abgleich mit Heizlastberechnung nach Verfahren B

Der hydraulische Abgleich regelt die Wasservolumenströme in Heizungssystemen, um eine gleichmäßige und der Immobiliennutzung entsprechende Heizwärmeversorgung langfristig zu gewährleisten. Eine hydraulisch abgeglichene Heizung funktioniert daher deutlich energieeffizienter und spart Heizkosten.

In der BEG (s. Nr. 4) wird dieser Abgleich vorgeschrieben und gefördert.

8. Energieausweise für Nichtwohngebäude

BAFA-Berater Nr. 200275 – eingetragen in der Energieeffizienz-Experten Liste für Förderprogramme des Bundes - Energie-Ef­fizienz-Experten (EEE)

Fast jedes neue Gebäude, das auf übliche Temperaturen beheizt werden soll, braucht einen Energieausweis. Außerdem ist ein Ausweis notwendig, wenn ein Ge­bäude verkauft oder neu vermietet werden soll. Die Vorgaben dazu beruhen auf dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), §§ 79-88.

9. Bearbeitung von Anträgen im Energie- und Stromsteuerbereich und weitere Umla­gen im Energiebereich

Der Gesetzgeber bietet seit mehreren Jahren auf Steuern und Abgaben bei Ener­gielieferungen Entlastungsmöglichkeiten für bestimmte Kundengruppen an.

Obwohl wir keine Steuerberater sind, beschäftigen wir uns seit Einführung der Energie- und Stromsteuern Ende der 1990er Jahre mit diesem Steuerbereich. Da­rum sind wir u. a. für manche Steuerberater beratend tätig und pflegen eine enge Zusammenarbeit mit den Hauptzollämtern. Da wir überwiegend im Bereich des pro­duzierenden Gewerbes als Effizienzberater tätig sind, ergeben sich positive Sy­nergien zw. Ökosteuern und Energieeffizienzberatungen. Gerne können wir unsere Erfahrung in diesem Bereich für Sie einsetzen, damit Sie unter Berücksichtigung Ih­rer Energieeinkäufe und Arbeitsprozesse optimale Ergebnisse erzielen.

10. Beratung beim Strom- und Gaseinkauf für Gewerbe und Industrie

Beim Energieeinkauf kann viel Geld eingespart werden durch geschicktes Vorge­hen und Marktkenntnis. Wir beraten Sie gerne dabei durch

  • stufenweise Umsetzung komplexer Vertragssituationen für Strom und Gas
  • sorgfältige Selektion geeigneter Energieversorger
  • Prüfung der eingehenden Angebote
  • persönliche Nachverhandlung mit Energieversorgern
  • individuelle Vertragsgestaltung
  • Betreuung auch nach Vertragsabschluss (möglich)
  • Prüfung der Monatsrechnungen und Jahresrechnungen (möglich)
  • Gesprächsführung mit den örtlichen Netzbetreibern z.B. bei allen Anschluss­fragen,
  • Dimensionierung, Anschlusskosten, Baukostenzuschussregelung, usw
  • Planung, Lieferung und Einbau von Messanlagen bei unseren Kunden für das Energiemanagement der Kundenanlagen