Hier haben wir für Sie unsere Kompetenzen bedarfsgerecht in folgende Bereiche gegliedert:
Unsere Leistungen
1. Bearbeitung von Energieaudits nach DIN EN 16247
– eingetragener Energieauditor Berater Nr. 200275 nach § 8b EDL-G können qualifizierte Energieauditoren in der Energieauditorenliste gefunden werden - BAFA-Extranet / Portal (bund.de).
Das Energieaudit ist ein wichtiges Instrument, um Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Reduzierung der Energiekosten festzustellen. Durch die Ermittlung, in welchen Bereichen im Unternehmen wieviel Energie verbraucht wird, ist erkennbar, an welchen Stellen Einsparpotenziale bestehen. Der wirtschaftliche Nutzen des Energieaudits ist daher als hoch einzuschätzen.
Im Förderprogramm „Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“ werden Energieaudits gefördert für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), große Unternehmen (Nicht-KMU) bis 500.000 kWh/a und kommunale Gebietskörperschaften (Städte, Kreise).
2. Beratung zum Energiemanagement nach ISO 50 001
– ausgebildeter Auditor Berater Nr. 200275 - eingetragen in der Energieeffizienz-Experten Liste für Förderprogramme des Bundes - Energie-Effizienz-Experten (EEE)
Wie können Unternehmen schädliche Klimagase reduzieren und fossile Treibhausgasemissionen vermeiden? Auf dem Weg zu einer sowohl günstigen als auch nachhaltigen Form der Energieversorgung spielt aktives Energiemanagement eine entscheidende Rolle. Der internationale Standard für Energiemanagementsysteme ISO 50001:2018 ist eine weltweit anerkannte zertifizierbare Norm zur Einführung und Aufrechterhaltung eines Energiemanagementsystems. Durch eine Orientierung an dem Standard wird die energiebezogene Leistung fortlaufend optimiert und gezielt verbessert.
3. Anträge zur Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft
als eingetragener Energie-Experte Berater-Nr. 200275 - eingetragen in der Energieeffizienz-Experten Liste für Förderprogramme des Bundes - Energie-Effizienz-Experten (EEE)
Modul 1 – Querschnittstechnologien
In diesem Modul werden investive Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz durch den Einsatz von hocheffizienten und am Markt verfügbaren Technologien gefördert. Förderfähig sind Investitionen zum Ersatz oder zur Neuanschaffung von hocheffizienten Anlagen bzw. Aggregaten für die industrielle und gewerbliche Anwendung.
Modul 2: Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien
Im Rahmen dieses Moduls werden der Ersatz oder die Neuanschaffung von Anlagen zur Bereitstellung von Wärme aus Solarkollektoranlagen, Wärmepumpen oder Biomasse-Anlagen gefördert, deren Wärme zu über 50 Prozent für Prozesse, d. h. zur Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten oder zur Erbringung von Dienstleistungen verwendet wird.
Modul 3 - MSR, Sensorik und Energiemanagement
Gefördert werden im Rahmen von Modul 3 u. a. Soft- und Hardware im Zusammenhang mit der Einrichtung oder Anwendung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems.
Modul 4 – Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen
Gefördert werden investive Maßnahmen zur energetischen und ressourcenorientierten Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen, die zur Erhöhung der Energie- oder Ressourceneffizienz beziehungsweise zur Senkung und Vermeidung des fossilen Energieverbrauchs oder CO2-intensiver Ressourcen in Unternehmen beitragen. Die Förderung ist technologieoffen und kann auch die unter Modul 1 und 3 genannten Maßnahmen umfassen.
Modul 5 – Transformationskonzepte
Ziel der Förderung von Transformationskonzepten ist es, Unternehmen bei der Planung und Umsetzung der eigenen Transformation hin zur Treibhausgasneutralität zu unterstützen. In Zusammenhang mit der Erstellung eines Transformationskonzeptes kann zudem auch die Verlängerung des Zeitrahmens (Bewilligungszeitraum) für die Umsetzung von Investitionsvorhaben der „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ beantragt werden.
Modul 6: Elektrifizierung von Kleinst- und Kleinen Unternehmen
Es wird der Austausch vorhandener Produktionsanlagen, die mit Erdgas, Kohle oder Mineralöl oder mit aus Erdgas, Kohle oder fossilem Öl (Mineralöl) gewonnenen Energieträgern betrieben werden, durch elektrisch oder mit Erneuerbaren Energien zu betreibenden Neuanlagen gefördert. Förderfähig ist nicht nur der Austausch, sondern auch die entsprechende Umrüstung von Bestandsanlagen.
4. Anträge zur Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) Einzelmaßnahmen und Effizienzgebäude
- Berater Nr. 200275 als eingetragener Energie Experte Berater-Nr. 200275 - eingetragen in der Energieeffizienz-Experten Liste für Förderprogramme des Bundes - Energie-Effizienz-Experten (EEE)
Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erhalten Sie Unterstützung bei der Sanierung von Gebäuden, die dauerhaft Energiekosten einsparen und damit das Klima schützen. Bei der Sanierung von Nichtwohngebäuden werden Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik (ohne Heizung), Heizungstechnik, Heizungsoptimierung und unsere Fachplanung und Baubegleitung gefördert.
5. Bewertung von Nichtwohngebäuden nach DIN V 18599
- BAFA-Berater Nr. 200275 – eingetragen in der Energieeffizienz-Experten Liste für Förderprogramme des Bundes - Energie-Effizienz-Experten (EEE)
Im Rahmen von Modul 2 „Energieberatung DIN V 18599“ werden Energieberatungen für Nichtwohngebäude im Bestand und im Neubau gefördert, die es ermöglichen, Energieeffizienz und erneuerbare Energien in den Planungs- und Entscheidungsprozess einzubeziehen und damit die Effizienzpotentiale zum individuell günstigsten Zeitpunkt auszuschöpfen.
6. Auslegung von Photovoltaikanlagen mit spezieller PV-Software
Durch die Energiekrise werden Photovoltaikanlagen durch die Politik bes. gefördert. Das „Erneuerbare Energiegesetz EEG“ wurde aktuell neu aufgelegt, darin wird neuerdings unterschieden zw. Volleinspeisung und der Vorrang des Eigenverbrauchs mit unterschiedlicher Einspeisevergütung.
7. Hydraulischer Abgleich mit Heizlastberechnung nach Verfahren B
Der hydraulische Abgleich regelt die Wasservolumenströme in Heizungssystemen, um eine gleichmäßige und der Immobiliennutzung entsprechende Heizwärmeversorgung langfristig zu gewährleisten. Eine hydraulisch abgeglichene Heizung funktioniert daher deutlich energieeffizienter und spart Heizkosten.
In der BEG (s. Nr. 4) wird dieser Abgleich vorgeschrieben und gefördert.
8. Energieausweise für Nichtwohngebäude
BAFA-Berater Nr. 200275 – eingetragen in der Energieeffizienz-Experten Liste für Förderprogramme des Bundes - Energie-Effizienz-Experten (EEE)
Fast jedes neue Gebäude, das auf übliche Temperaturen beheizt werden soll, braucht einen Energieausweis. Außerdem ist ein Ausweis notwendig, wenn ein Gebäude verkauft oder neu vermietet werden soll. Die Vorgaben dazu beruhen auf dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), §§ 79-88.
9. Bearbeitung von Anträgen im Energie- und Stromsteuerbereich und weitere Umlagen im Energiebereich
Der Gesetzgeber bietet seit mehreren Jahren auf Steuern und Abgaben bei Energielieferungen Entlastungsmöglichkeiten für bestimmte Kundengruppen an.
Obwohl wir keine Steuerberater sind, beschäftigen wir uns seit Einführung der Energie- und Stromsteuern Ende der 1990er Jahre mit diesem Steuerbereich. Darum sind wir u. a. für manche Steuerberater beratend tätig und pflegen eine enge Zusammenarbeit mit den Hauptzollämtern. Da wir überwiegend im Bereich des produzierenden Gewerbes als Effizienzberater tätig sind, ergeben sich positive Synergien zw. Ökosteuern und Energieeffizienzberatungen. Gerne können wir unsere Erfahrung in diesem Bereich für Sie einsetzen, damit Sie unter Berücksichtigung Ihrer Energieeinkäufe und Arbeitsprozesse optimale Ergebnisse erzielen.
10. Beratung beim Strom- und Gaseinkauf für Gewerbe und Industrie
Beim Energieeinkauf kann viel Geld eingespart werden durch geschicktes Vorgehen und Marktkenntnis. Wir beraten Sie gerne dabei durch
- stufenweise Umsetzung komplexer Vertragssituationen für Strom und Gas
- sorgfältige Selektion geeigneter Energieversorger
- Prüfung der eingehenden Angebote
- persönliche Nachverhandlung mit Energieversorgern
- individuelle Vertragsgestaltung
- Betreuung auch nach Vertragsabschluss (möglich)
- Prüfung der Monatsrechnungen und Jahresrechnungen (möglich)
- Gesprächsführung mit den örtlichen Netzbetreibern z.B. bei allen Anschlussfragen,
- Dimensionierung, Anschlusskosten, Baukostenzuschussregelung, usw
- Planung, Lieferung und Einbau von Messanlagen bei unseren Kunden für das Energiemanagement der Kundenanlagen