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14. September 2023

Bundestag hat neues Heizungsgesetz verabschiedet-wie soll gefördert werden?

Der Bundestag hat die Bundesregierung aufgefordert, bis zum 30. September 2023 ein in einer Entschließung umrissenes Konzept für die Förderung der Heizungsmodernisierung vorzulegen.

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 120. Sitzung am 8. September 2023 zu dem von ihm verabschiedeten Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes auch eine Entschließung zu einer neuen Ausgestaltung wesentlicher Teile der Bundesförderung für effiziente Gebäude und hier insbesondere den Heizungsaustauch, angenommen.

In der Beschreibung des ursprünglichen Entschließungsantrags gibt es eine prägnante Kurzversion: „Die Kosten des Heizungsaustauschs (maximal 30 000 Euro bei Einfamilienhäusern und einer nach Wohneinheiten gestaffelten Grenze bei Mietparteienhäusern) sollen mit einer Grundförderung von 30 %, einem Einkommensbonus von 30 % bis zu einem maximalen Haushaltseinkommen von 40 000 Euro und einem zeitlich abschmelzenden Geschwindigkeitsbonus von 20 % gefördert werden, wobei die Maximalförderung bei 70 % liegen soll.“

„Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. ein Förderkonzept vorzulegen, das in die Breite der Gesellschaft hinein die Bürgerinnen und Bürger darin unterstützt, notwendige nachhaltige Investitionen in Heizungen und in die Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden vornehmen zu können;
2. das Förderkonzept auf den bestehenden Förderstrukturen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ (BEG EM) aufzubauen und diese weiterzuentwickeln;
3. das Förderprogramm wie bisher dauerhaft – auch über den Zeitraum der aktuellen Finanzplanung hinaus – ausschließlich aus Mitteln des Klima- und Transformationsfonds (KTF) zu finanzieren.