Seit 01.01.2024 schreibt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) vor, dass jede neu installierte Heizung in einem Neubaugebiet mindestens 65 % Erneuerbare Energien nutzen muss. Für bestehende Gebäude oder Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gibt es Übergangsfristen. In Großstädten (mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern) werden klimafreundliche Energien beim Tausch der Heizungsanlage spätestens nach dem 30.06.2026 Pflicht, in kleineren Kommunen (bis 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner) spätestens nach dem 30.06.2028.
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