Die Novelle für das Gebäude-Energie-Gesetz 2024 (GEG 2024) ist mit der Verkündung der Änderung des Gebäudeenergiegesetzes im Bundesgesetzblatt am 19. Oktober 2023 formal abgeschlossen worden.
Am 1. Januar 2024 treten über das „Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes treten noch weitere Änderungen von Gesetzen und Verordnungen und Regelungen in Kraft. Das Gesetz ist am 19. Oktober 2023 im Bundesgesetzblatt offiziell verkündet worden.
Die Änderungen betreffen insbesondere den Einbau neuer Heizungsanlagen, weswegen die GEG-Novelle auch unter der Bezeichnung „Heizungsgesetz“ für Furore in der öffentlichen Diskussion gesorgt hat. Inzwischen gibt es aber einen klaren Trend in der Berichterstattung reichweitenstarker Medien, der eigentlich nichts mit dem Gebäudeenergiegesetz zu tun hat: Die Erkenntnis, dass – wo leitungsgebundene Wärme künftig nicht zur Verfügung stehen wird – mit Wärmepumpen und Holzpellet-Heizungen geringere Gesamtkosten als mit einer erneuerten Gas- oder Öl-Heizung möglich sind. Auch durch mögliche Förderzuschüsse. Zudem spricht sich zunehmend herum, dass für das Heizen mit einer Wärmepumpe keine vorherige Modernisierung und / oder der Einbau einer Fußbodenheizung erforderlich ist.