In den vergangenen Wochen wurde auch das Effizienzgesetz in den parlamentarischen Gremien diskutiert. Es befasst sich besonders mit Unternehmen.
Nach der großen Verunsicherung durch das Gebäudeenergiegesetz ist das Effizienzgesetz ein Lichtblick. Wir hätten uns natürlich langfristigere Planungssicherheit gewünscht, aber mit den erstmals verbindlichen Zielen bis 2030 ist der erste Schritt gemacht kommentiert Christian Noll vom Effizienzverband Deneff die jetzige Vorlage. Neben verlässlichen Zielen bräuchte es dringend eine Nachschärfung konkreter Maßnahmen, da sich bereits jetzt ein akuter Einbruch der Nachfrage bei Gebäudesanierung und Effizienzmaßnahmen in Unternehmen abzeichnet.
Positiv hervorzuheben seien, so Noll, die ambitionierteren Schwellen für Energie- und Umweltmanagementsysteme, die gegenüber dem Regierungsentwurf auf 7,5 GWh pro Jahr gesenkt wurden. Zusätzlich müssten künftig dabei auch Abwärmequellen und Möglichkeiten der Abwärmerückgewinnung und -nutzung sowie eine Wirtschaftlichkeitsbewertung über umsetzbare Maßnahmen erfasst werden. Das Energieeffizienzgesetz stellt zudem erstmals Effizienz- und Abwärmeanforderungen an Rechenzentren.
Die Einsparmaßnahmen dürfen nicht zu einer weiteren finanziellen oder bürokratischen Belastung für Menschen und Wirtschaft führen. Kritisch ist aus Sicht des BDEW, dass der Wechsel auf klimaneutrale erneuerbare Energieträger nicht adressiert wird, schränkt der Verband ein. Fraglich sei, ob genügend Energieberater und Zertifizierer zur Verfügung stünden, um die Vielzahl der neu einzuführenden Managementsysteme zu begleiten und zu zertifizieren. Quellen: Deneff, VKU, BDEW