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23. August 2023

Hydraulischer Abgleich: Verband beklagt gesetzliche First

Der hydraulische Abgleich ist in der vorgegebenen Frist nicht umzusetzen. Das belegen laut dem Verband der Immobilienverwalter (VDIV) erste Ergebnisse seines Branchenbarometers 2023.

Gerade einmal 22,8 Prozent der Unternehmen seien in der Lage, die gesetzliche Vorgabe erfüllen zu können. Der Verband bezeichnet die Frist der EnSimiMaV als praxisfern. Demnach müssen Gaszentralheizungssysteme in Wohngebäuden mit mindestens zehn Wohneinheiten bis zum 30. September 2023 hydraulisch abgeglichen werden. „Die notwendige Beschlussfassung zu der kostenintensiven Maßnahme ist mit Angebotseinholung und Durchführung der Eigentümerversammlung aufwendig vorzubereiten“, klagt VDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler. Die Verwaltungsunternehmen sowie die ausführenden Handwerksbetriebe hätten zudem mit Fachkräftemangel bei einem gleichzeitig durch die Regelung steigendem Auftragsvolumen zu kämpfen. Kaßler fordert eine Verlängerung der Frist um ein Jahr.