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Aktuelles

23. September 2022

Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen-EnSikuMaV

Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung – EnSikuMaV – s. auch Downloads

Diese Verordnung regelt Energieeinsparmaßnahmen für Wohnräume, Schwimm- oder Badebecken, Nichtwohngebäude und Baudenkmäler sowie für Unternehmen.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Lage der Gasversorgung wurde die Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV) veröffentlicht, um kurzfristige und befristete Energieeinsparmaßnahmen zur Stärkung der Vorsorge umzusetzen und den Eintritt einer Notfallsituation im Winter zu vermeiden.

Die vorliegende Verordnung regelt Maßnahmen zur Energieeinsparung im Gebäudebereich für einen Zeitraum von sechs Monaten vom 1. September 2022 bis zum 28. Februar 2023.

Sie wird gemeinsam mit einer Verordnung über mittelfristig wirksame Effizienz- und Energieeinsparmaßnahmen erlassen, die ab dem 1. Oktober 2022 über zwei Jahre gelten soll und deshalb der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Beide Verordnungen bilden neben der Befüllung der Gasspeicher und der Senkung des Erdgasverbrauchs in der Stromerzeugung die dritte Säule des Energiesicherungspakets.